Start Denkmalschutz-Sonderprogramm XI

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs ruft Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gar Privatpersonen im Landkreis Helmstedt zur Bewerbung um Mittel des Denkmalschutzsonderprogramms XI (DS XI) auf. Der Haushaltsausschuss hat für das Jahr 2022 zusätzliche 66 Millionen Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung gestellt.
„In den letzten Jahren entwickelte sich das Denkmalschutz-Sonderprogramm zu einem riesigen Erfolgsmodell für die Wahrung unserer Denkmäler und Kulturgüter und ich bin sehr stolz, dass es uns gelungen ist, durch das gute Zusammenspiel zwischen Antragsteller*innen und meinem Wahlkreisbüro Finanzmittel für den Landkreis zu mobilisieren. Gerne unterstützen wir daher auch in 2022 wieder engagierte Anträge; ich freue mich daher sehr auf die Einreichungen von Projektskizzen aus meinem Wahlkreis, die ich gerne unterstützend begleiten möchte“, sagt Falko Mohrs.
Die Maßnahmen müssen bei der Beantragung 2022 auch der Substanzerhaltung oder Restaurierung – ganz im Sinne der Denkmalpflege – dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind jedoch nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen von einer Förderung ausgeschlossen
„Unsere Region hat so viel an Kulturschätzen und Denkmälern zu bieten, worauf wir gemeinsam stolz sein können. Mit einer weiteren Förderung von Denkmalschutzprojekten können wir das starke Engagement und die Repräsentation unserer Region substanziell stärken. Gerne informieren wir daher über die Antragsmodalitäten. Auch möchte ich die Vorhaben unserer Region ganz persönlich unterstützen. In den vergangenen Jahren haben wir unter Beweis gestellt, wie erfolgreich das Programm unsere Vorhaben ganz praktisch unterstützen konnte. Daher haben wir nun noch einmal auf Bundesebene finanzielle Mittel  für den Erhalt unserer Kulturgüter zur Verfügung stellen können. Dies ist auch deshalb ein so wichtiger Schritt, weil in der Krise auch die Anliegen des Denkmalschutzes nicht vernachlässigt werden dürfen“, bekräftigt Mohrs.
Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder gar aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Die von der Landesbehörde unterstützten Anträge müssen bis zum 09.09.2022 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen sein. Interessierte Antragssteller*innen können sich unter falko.mohrs.ma04@nullbundestag.de oder telefonisch unter 05351 5424540 an das Helmstedter Wahlkreisbüro wenden.