Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

SPD-Bundestagsabgeordneter Falko Mohrs begrüßt Ankündigung von Arbeitsminister Heil

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Arbeitsminister Hubertus Heil, den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni zu verlängern. Die Regelung wäre regulär zum 31. März ausgelaufen. Mohrs hebt besonders die Verlängerung der Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate sowie die weitere Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach vier bzw. nach sieben Monaten hervor.

 

„Insbesondere die Gastronomie und Veranstaltungsbranche sind sowohl in unserer Region wie auch bundesweit seit nunmehr zwei Jahren stark gebeutelt, und die hohen Inzidenzen führen dazu, dass die Menschen zurzeit einfach lieber zuhause bleiben und nicht in großer Runde essen oder zu Veranstaltungen gehen. Die Branche ist also dringend auch weiterhin auf diese Unterstützungsleistung angewiesen. Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor der Arbeitslosigkeit zu retten, wäre fatal gewesen. Außerdem kann der Aufschwung schneller Fuß fassen, wenn die Mannschaft weiter an Bord ist. Deshalb ist es der richtige Schritt, jetzt zügig nachzusteuern“, betont Mohrs.

 

Für Arbeitnehmer*innen, denen mindestens die Hälfte ihres Einkommens ausfällt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld künftig ab dem vierten Monat auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern. Ab dem siebten Monat sind es 80 Prozent bzw. 87 Prozent.

Sicherheit, die nicht nur für die Arbeitsplätze in den Veranstaltungszentren, Restaurants und Cafés  wichtig ist, sondern u.a. auch im Hochschulbereich. Das Studierendenwerkwerk Ost-Niedersachsen, das auch die Mensen der Ostfalia betreut, hätte ohne die Verlängerung viele Mitarbeitende verloren, was gravierende Auswirkungen auf die zukünftige studentische Essensversorgung gehabt hätte, erläutert der SPD-Bundestagsabgeordnete.

 

„Wir müssen vorausschauend handeln, um den Arbeitsmarkt auch nach dem Ende der Pandemie in diesen Bereichen stabil zu halten. Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist deshalb so wichtig, weil es ausreicht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind. Das ist eine wesentliche Verbesserung für die Unternehmen, die regulär mindestens ein Drittel Arbeitsausfall nachweisen mussten. Beschäftigte müssen somit auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor das Geld bezahlt werden kann“, so Mohrs.